
Im Mietrecht berät Herr Rath seine Mandanten u.A. in den Bereichen der Vertragsgestaltung, bei Betriebskostenabrechnungen, bei Fragen zu Mieterhöhung bzw. Mietminderung im Fall von etwaigen Mängeln, sowie über Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Im Ramhen des Wohnungseigentumsrechts beantwortet Rechtsanwalt Rath Fragen zu den Themen Wohnungseigentum / Teileigentum sowie zur Abgrenzung zum Sondereigentum. Regelungen, Beschlüsse und Vereinbarungen bei Eigentümerversammlungen etc.
Themengebiete des Sozielrechts, in denen Herr Rechtsanwalt Rath Beratungsleistungen anbietet, umfassen u.a. das Schwerbehindertenrecht, Fragen zur Grundsicherung, Kinder- und Jugendhilfe, sowie das Kindergeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld.
Bei Gründung einer gemeinnützigen Stiftung kann Rechtsanwalt Rath seine Mandanten über alle Details des Stiftungsrechts, angefangen bei der Gründung, über die Gegenüberstellung verschiedener Stiftungsmodelle und Kapitalangelegenheiten bis hin zur Organisation beraten.
Wenn eine Betriebsprüfung ansteht, kann anwaltlicher Rat nützlich sein. Rechtsanwalt Rath ist auf die Vertretung und Beratung bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsanstalt spezialisiert.
Rechtsanwalt Rath berät im Rahmen des Baurechts / Immobilienrechts rund um die Themen Verträge (Werklieferungsvertrag, Werkverträge, Verträge mit Handwerkern), sowie Vergütung, Mängelbeseitigung und Gewährleistung.
mehr zum Baurecht und Immobilienrecht
Im Vertragsrecht kann Herr Rechtsanwalt Rath bei der Prüfung und Erstellung von Verträgen tätig werden und so dabei helfen, mitunter kostspielige Gerichtsverfahren - bedingt durch Fehler in Verträgen und anschließenden Schadensersatzklagen - zu vermeiden.
mehr zum Vertragsrecht
Rechtsanwalt Rath kümmert sich um alle Angelegenheiten rund ums Maklerrecht. Angefangen bei Fragen zu Maklerlohn und Provision über Einhaltung der Lauterkeitsregeln der Makler bis hin zur Vertragsgestaltung.